Versicherungspflichtgrenze
Substantiv · f
—
das jährliche Arbeitseinkommen, bis zu dem in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht
Die Versicherungspflichtgrenze liegt für 2012 bei 50.850 Euro Arbeitsentgelt. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern.