Rechtsidee
Substantiv · f
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Philosophie, Rechtsphilosophie: die vor jeder Erfahrung liegende Idee der praktischen Vernunft, nach der Recht in menschlichen Gemeinschaften zur Schaffung und Erhaltung maximaler Freiheit unter gleichen Rechtsgenossen absolut notwendig ist
Die Rechtsidee trägt den Entschluss zu ihrer eigenen Geschichtlichkeit in sich.