Ehevertrag
Substantiv · m
—
prenuptial agreement, prenup, premarital agreement
Recht
vertragliche Regelung zwischen Eheleuten (meist vor der Ehe geschlossen), die die Aufteilung des Vermögens (beispielsweise Geld, Grundbesitz) und der gegenseitigen Ansprüche (beispielsweise Versorgungs-, Rentenansprüche) insbesondere im Fall einer Trennung (Scheidung) regelt; ein Ehevertrag muss in Deutschland vor einem Notar geschlossen werden
Juristen raten zum Abschluss eines Ehevertrages, da knapp die Hälfte aller Ehen voraussichtlich geschieden werden.