Achteljude
Substantiv · m
—
historisch, Rassenlehre, Klassifizierung
eine Person, die (aufgrund der Vererbungslehre mit einem von acht Teilen) von einem Juden abstammt
Wie man inzwischen weiß, unterschied die Reichsgesetzgebung damals zwischen Volljuden, Dreivierteljuden, Halbjuden, Vierteljuden und Achteljuden.